Rechtlich klar. Technisch versiert. Wirtschaftlich gedacht.

Recht für Unternehmen, die Energie neu denken.

Wir beraten Unternehmen in den Bereichen Photovoltaik, Wärmepumpen und der Energiewirtschaft – rechtlich präzise, vertraut mit der Technik und nah an den wirtschaftlichen Herausforderungen der Praxis.

Wirtschaftskanzlei für Solar, Wärme und erneuerbare Energien.

Rechtliche Beratung für Unternehmen im Energiegeschäft.

Unsere Beratung begleitet Unternehmen aus Photovoltaik, Wärmepumpen und erneuerbaren Energien dort, wo rechtliche Fragen wirtschaftliche Wirkung haben: bei Verträgen, Projektabläufen, Forderungen, Kundenkonflikten und unternehmerischen Entscheidungen.

Verträge

Gestaltung und Prüfung von Verträgen für Verkauf, Lieferung, Montage, Subunternehmer, Kooperationen und Projektabläufe.

Beratung

Rechtliche Begleitung von Geschäftsmodellen, Prozessen, Kundenkommunikation, Compliance und unternehmerischen Entscheidungen.

Forderungen

Durchsetzung offener Forderungen, Bewertung von Einwendungen sowie Steuerung von Mahn-, Vergleichs- und Klageprozessen.

Streitfälle

Vertretung bei Mängeln, Reklamationen, Haftungsfragen, Eskalationen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen greifen ineinander: Was im Vertrieb versprochen wird, muss im Projekt erfüllbar sein.

Unsere Leistungen

Wir kennen die Branche nicht nur aus Akten.

Wir haben Unternehmen der Branche als externe Rechtsanwälte oder interne Führungskräfte in den Rechtsabteilungen beraten sowie als Geschäftsführer Entscheidungen getroffen. Wir kennen nicht nur die rechtlichen Herausforderungen der Branche, sondern auch die Abläufe dahinter: Vertrieb, Montage, Kundenservice, Reklamationen, Forderungen, Compliance und operative Entscheidungen unter wirtschaftlichem Druck.

Kenntnisse aus der Rechtsabteilung. Erfahrung aus der Anwaltspraxis.

Durch unsere Erfahrung aus den Rechtsabteilungen kennen wir die Probleme der Unternehmen aus dem Inneren. Als externe Anwälte haben wir bei der konsequenten Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt. Wir beraten vornehmlich gehobene Mittelständler.

160+ Verfahren und Streitfälle

180+ Mandanten und Unternehmen

4+ Jahre Branchenerfahrung

Industrienah. Spezialisiert. Unternehmerisch.

SOLAR Rechtsanwälte berät Unternehmen im Bereich Photovoltaik, Wärmepumpen und der Energiewirtschaft. Wir unterstützen nicht nur bei rechtlichen Einzelfragen, sondern entlang der Wertschöpfungskette – vom Vertrieb über Vertrags- und Montageprozesse bis zu Forderungen, Kundenkonflikten und Compliance.

Julius-Friedrich Ostermai

Partner · Rechtsanwalt · Sachverständiger

Julius-Friedrich Ostermai verbindet anwaltliche Prozessführung mit technischer und unternehmerischer Führungserfahrung aus der Solarbranche. Sein Schwerpunkt liegt in streitigen Verfahren, dem Forderungsmanagement und der Durchsetzung wirtschaftlicher Ansprüche.

Johannes Fröhlich

Partner · Rechtsanwalt · Legal Counsel

Johannes Fröhlich berät Unternehmen im Energiegeschäft bei der Vertragsgestaltung und operativen Rechtsfragen. Die langjährige Erfahrung aus der Solarindustrie prägt eine Beratung, die rechtlich präzise und unternehmerisch pragmatisch ist.

Mehr über die Kanzlei

Einschätzungen aus Rechtsprechung, Industrie und Praxis.

Kurze, analytische und praxisnahe Beiträge zu rechtlichen Entwicklungen im Energiegeschäft – insbesondere zu Verbraucherrecht, Vertrieb, EEG, Forderungen, Projektverträgen und aktueller Rechtsprechung.

Verjährung bei Photovoltaik auf dem Dach: nicht automatisch fünf Jahre, nicht automatisch zwei

Photovoltaik auf dem Dach ist nicht automatisch fünf Jahre und nicht automatisch zwei. Der BGH unterscheidet Lieferung auf ein vorhandenes Dach (VIII ZR 318/12) und feste Einfügung ins Gebäude (VII ZR 348/13).

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Bauhandwerkersicherung auch gegen den Verbraucher: der BGH zum Einzelgewerk

Der BGH stellt klar: Die Verbrauchereigenschaft allein sperrt den Anspruch auf Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB nicht, wenn nur ein Einzelgewerk geschuldet ist – VII ZR 94/22.

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Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB: Der rechtliche Hebel für Wärmepumpenunternehmen

Warum Wärmepumpenbetriebe nicht ungesichert in Vorleistung gehen müssen – und wie § 650f BGB die Verhandlungsposition gegenüber dem Auftraggeber verändert.

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Lassen Sie uns reden.

Wenn Sie rechtliche Strukturen schaffen-, Probleme lösen-, oder Ansprüche durchsetzen möchten, sprechen Sie uns an. Wir beraten klar und unkompliziert.

Detmolder Straße 66, 10715 Berlin

Telefon: +49 (0) 30 56844021

E-Mail: info@solar-recht.de

Ostermai Fröhlich Rechtsanwälte PartG mbB